Wohnungsabnahme
Wohnungsabnahmen können manchmal schwierig und konfliktreich sein. Hier finden Sie Unterstützung.
Wohnungsabnahmen können manchmal schwierig und konfliktreich sein. Hier finden Sie Unterstützung.
Wohnungsabnahme
Der Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
Eine ordnungsgemässe und reibungslose Rückgabe der Mietsache setzt ein Übernahmeprotokoll bei Mietende und eine Mängelliste bei Miet-beginn voraus. Unsere Wohnungsabnahme-Experten sind Ihnen dabei behilflich. Ihre Dienstleistungen umfassen:
- Prüfung der Mietsache bei Mietantritt und Rückgabe
- Erstellen des Protokolls
- Beratung bezüglich der Aufteilung von Instandstellungskosten und Durchsetzung von Forderungen infolge Mieterschäden
Ihre Vorbereitung
- Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
- Kündigung (gekündigt per…, Haftung bis…)
- Instandstellungsarbeiten und Investitionen vor Einzug (Belege)
- Ubergabeprotokolle, Mängelliste des Mieters
- Mietzinsdep0t (Beleg)
Wohnungsabgabe
Zu den Zügelterminen herrscht ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter und Abnahmeexperten möglichst frühzeitig einen Termin.
- Termin
- Vorbereitungen
- Schlüssel
- Reinigung
- Abnutzung
- Dokumentation
- Mietkaution
- Arbeiten nach der Wohnungsabgabe
Lebensdauertabelle
Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.
weiter zur LebensdauertabelleExperten für Wohnungsabnahmen
Honorar und Haftung
Das Honorar für Wohnungsabnahmenr wird nach Zeitaufwand berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Reisespesen und Barauslagen. Mitglieder erhalten Vorzugskonditionen.
Die Wohnungsabnahmeexperten stehen bezüglich ihrer Funktion und Arbeiten in keinem Anstellungsverhältnis zum Hauseigentümer-verband. Sie führen sämtliche Arbeiten auf eigene Rechnung aus. Der Verband lehnt daher jede Haftung ab.
Peter Gloor
Peter Gloor
Hallwylstrasse 9
5000 Aarau
Telefon 062 824 25 24
Susanne Marbacher
Susanne Marbacher
Generationenweg 5
5707 Seengen
Telefon 062 842 39 07
Urs Bolliger
Urs Bolliger
Bolliger Neukom Treuhand / Bewerter mit FA
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