Rechtsberatung – persönlich & kompetent
Unsere erfahrenen Juristen beraten Sie bei Fragen zum Stockwerkeigentums-, Miet-, Bau- & Nachbarschaftsrecht. Jetzt Termin vereinbaren oder telefonische Auskunft nutzen.
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Rechtsberatung
Zerbrechen Sie sich bei Rechtsfragen nicht den Kopf. Fragen Sie einfach unseren Rechtsdienst.
Die Mitgliedschaft beim HEV beinhaltet bei allen Sektionen das Recht auf kostenlose telefonische Rechtsauskunft. Sie werden von unseren qualifizierten Mitarbeitenden professionell beraten – zu allen Rechtsfragen rund um die Themen Eigentum, Mietrecht, Nachbarrecht, Steuerrecht, Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten.
Eine mündliche Auskunft bis 15 Minuten pro Jahr (im Sinne einer Erstbeurteilung) ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Länger dauernde Beratungen und schriftliche Auskünfte werden in Rechnung gestellt.
Wir beraten Sie gerne
HEV Aarau und Kulm
Bahnhofstrasse 10
5001 Aarau
Telefon 062 822 06 14
Telefonische Beratung
Mo: 13.15 – 17.00 Uhr
Mi: 13.15 – 17.00 Uhr
Fr: 07.30 – 12.00 Uhr
Persönliche Beratung nach tel. Vereinbarung
Barbara Borer
Barbara Borer
MLaw, Rechtsanwältin
Christoph Hindermann
Christoph Hindermann
MLaw, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Mediator SAV
MLaw, Rechtsanwältin, CAS Immobilienbewertung
HEV - Ratgeber
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen - kompetent und verständlich. (Nur für Mitglieder)
Zu den Fragen und AntwortenSchlichtungsstelle
Die Schlichtungsbehörden werden auch Schlichtungskomission, Wohnungsamt, Mietamt oder Schlichtungsstelle genannt. Diese erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten ist paritätisch zusammengesetzt. Sowohl Vertreter des HEV als auch der Mietverbände sind vertreten.
Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.
Aufgaben der Schlichtungsstelle
die Beratung der Parteien in Mietfragen
das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
das Fällen der nach Gesetz erforderlichen Entscheide
als Schiedsgericht zu amten, wenn die Parteien dies verlangen
In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen.
Die Schlichtungsstelle wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die anderen Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.
So suchen Sie Ihre Schlichtungsstelle
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